Bevor wir die unterschiedlichen Versorgungsformen vorstellen und Vor- und Nachteile aufzeigen, möchten wir darauf hinweisen, dass es bei den unterschiedlichen Wohn- und Versorgungsformen kein „gut“ oder „schlecht“ gibt. Vor- und Nachteile sind bei allen Optionen gegeben, daher müssen Betroffene und ihre Angehörigen ganz individuell abwägen, was zu der persönlichen Situation und den eigenen Bedürfnissen am besten passt. Faktoren, die neben den persönlichen Wünschen für die Entscheidung relevant sein können, sind z.B. die Versorgungsqualität, die Finanzierung/Kosten und auch die Verfügbarkeit/Umsetzbarkeit der verschiedenen Angebote.

Diese Aspekte werden wir im Folgenden für jede Versorgungsform wertfrei aufschlüsseln.

Grundsätzlich lassen sich nicht immer pauschal geltende Aussagen für alle Versorgungsformen treffen. Gemeinsam haben alle Versorgungsangebote, dass die Kosten für die Intensivpflege von der Krankenkasse übernommen werden. Evtl. entstehende Eigenanteile aus der Pflegeversicherung für weitere Pflege- oder Unterstützungsleistungen können hingegen variieren, abhängig von den gewünschten Leistungen und auch dem Finanzierungskonzept der Intensivpflege-Anbieter. Auch die Mietpreise für Zimmer in eine Wohngemeinschaft variieren stark, besonders im Vergleich von ländlich gelegenen Angeboten zu denen in Großstädten. Sich unverbindliche Angebote mehrerer Intensivpflege-Anbieter einzuholen und zu vergleichen ist daher keine schlechte Idee.

 

Die verschiedenen Wohn- und Versorgungsformen im Vergleich: (Für die PDF-Ansicht auf das Bild klicken)

Ambulante Intensivpflege in der Häuslichkeit

Es ist die Einzelversorgung in der eigenen gewohnten Umgebung/ im Kreis der Familie. Dies ist die individuellste Versorgungsart.

Personalschlüssel

  • Personalschlüssel 1 zu 1 – eine Pflegekraft versorgt einen Patienten.
  • 2-3 Pflegekräfte arbeiten über 24 Stunden im Schicht-System.
  • Angehörige dürfen/können die Versorgung für einige Stunden selbst übernehmen.

Kosten

  • Neben möglichen Eigenanteilen können die Strom- und Wasserkosten steigen (z. B. wegen eines Beatmungsgeräts und einer zusätzlichen Person (Pflegepersonal) im Haushalt).

Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, sich das sogenannte „persönliche Budget“ auszahlen zu lassen und sich Pflegekräfte in Eigenregie zu suchen und zu finanzieren. Informationen zu diesem Modell erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Verfügbarkeit

  • Die Suche nach qualifizierten Pflegekräften, wird durch den Fachkräftemangel erschwert, insbesondere im ländlichen Raum.
  • In seltensten Fällen steht ein Pflegeteam per sofort zur Verfügung. Wartezeiten von 3-6 Monaten zum Aufbau eines neuen Pflege-Teams sind die Regel.
  • Einige Pflegedienste bieten zur Überbrückung der Wartezeit die Transferpflege an. D.h. der Patient wird in einer Wohngemeinschaft versorgt, bis ein Team für die 1 zu 1-Versorgung zusammengestellt ist.

 

Hinweise: Die räumlichen Gegebenheiten müssen eine Intensivpflege ermöglichen, d. h., es muss Platz für z. B. ein Pflegebett, ggf. ein Beatmungsgerät und natürlich eine Pflegekraft vorhanden sein. Rund um die Uhr werden Pflegekräfte im Haus sein (wie 24-Stunden Besuch) – es gibt entsprechend keine Rückzugsmöglichkeit/keinen Abstand von der Pflege für Angehörige.

 

Intensivpflege-Wohngemeinschaft

Gemeinschaftliche Versorgung von 3-12 intensivpflegebedürftigen Menschen in einer Wohngemeinschaft. Jeder hat ein eigenes Zimmer, individuell eingerichtet, und es gibt Gemeinschaftsräume, in denen man zusammenkommen kann – eine individuelle Versorgung in familiärer Atmosphäre.

Personalschlüssel

  • 1 zu 2-3 – eine Fachpflegekraft versorgt 2-3 Patienten.
  • 2-4 Pflegekräfte sind je nach Größe der Wohngemeinschaft vor Ort, ergänzt durch Hilfskräfte.

Kosten

  • Neben möglichen Eigenanteilen ist eine Miete zu entrichten.

Verfügbarkeit

  • Deutschlandweit sind Wohngemeinschaften fast flächendeckend vorhanden.
  • Plätze sind meistens zu sofort verfügbar, jedoch erfordert die Überleitung mit allen nötigen Anträgen und dem Besorgen von Hilfsmitteln in der Regel 1-2 Wochen.

Hinweis: Die Mobilität/das individuelle Verlassen der WG ist aufgrund des Personalschlüssels eingeschränkt.

 

Intensivpflege im Betreuten Wohnen

Mehrere intensivpflegebedürftige Menschen bewohnen einen Apartmentkomplex, der von einem Intensivpflegedienst betreut wird. Die Versorgung erfolgt in einem eigenen abgeschlossenen

Apartment. Ähnlich dem Wohngruppenkonzept mit mehr Privatsphäre, dafür keiner Gemeinschaftlichkeit.

Personalschlüssel

  • 1 zu 3 – eine Pflegekraft versorgt bis zu drei Apartments.

Kosten

  • Neben möglichen Eigenanteilen fallen Kosten für die Miete und Verpflegung an.

Verfügbarkeit

  • Aktuell gibt es nur sehr wenige Angebote dieser Art.

 

Stationäre Intensivpflege

Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung, in der intensivpflegebedürftige Menschen in Einzel- oder Doppelzimmern versorgt werden. Es gibt Einrichtungen ausschließlich für intensivpflegebedürftige Menschen oder aber gemischte Pflegeeinrichtungen, in denen außerdem Altenpflege, Kurzzeitpflege oder die Betreuung von demenziell veränderten Menschen in verschiedenen Wohnbereichen angeboten wird.

Personalschlüssel

  • In stationären Einrichtungen sind Fachkräfte, Betreuungskräfte und Hilfskräfte gemeinsam für die Versorgung verantwortlich, wobei aktuell 50 % des Personals Fachkräfte sein müssen. Wie viele Bewohner tatsächlich von einer Fachkraft betreut werden, hängt von den Pflegegraden der Bewohner sowie den Verhandlungen des Anbieters mit den Krankenkassen ab. Im Schnitt liegt die Quote bei 1 zu 3-6 (eine Pflegekraft betreut 3-6 Patienten)

Kosten

  • Die Krankenkasse übernimmt alle Kosten (Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten), es gibt keine Eigenanteile.

Verfügbarkeit

  • Es gibt aktuell einige Angebote, jedoch noch nicht flächendeckend.
  • Die Versorgung von beatmeten Menschen wird nur von wenigen spezialisierten Einrichtungen angeboten.

 

Voraussetzungen für Intensivpflege

Um Intensivpflege in Anspruch nehmen zu können bzw. Voraussetzung für die Finanzierung der Intensivpflege durch die Krankenkasse ist, dass ein Arzt eine „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ ausstellt. Diese belegt die Notwendigkeit der ständigen Krankenbeobachtung durch Fachpflegekräfte, da zu jeder Zeit lebensbedrohliche Situationen für den Patienten eintreten könnten. Dies trifft z.B. zu auf Menschen zu, die künstlich beatmet werden oder die auf eine Trachealkanüle angewiesen sind. Um zusätzliche Kosten für Pflegeleistungen von der Pflegekasse finanzieren zu lassen, ist es zudem notwendig, dass eine Einstufung in einen Pflegegrad stattgefunden hat.

Diese Informationen haben wir Ihnen in einem Informationsflyer zusammengefasst. Sie können den Flyer kostenlos bei uns bestellen oder als PDF herunterladen und ausdrucken.