Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPREG) – ein Gesetz, das mehre Entwürfe brauchte und viel Kritik erntete, ist inzwischen in der ersten Umsetzungsphase.

Ein Aspekt, der aktuell Wellen schlägt, ist die Veränderung der Finanzierung von der stationären Intensivpflege. Vor dem IPREG war in der Regel die stationäre Intensivpflege im Vergleich zur ambulanten Intensivpflege und der Intensivpflegeversorgung in einer Wohngruppe, die hochpreisigste Versorgungsform für die Betroffenen. Denn Intensivpflegebedürftige hatten oft hohe Eigenanteile (Investitionskosten, einrichtungseinheitliche Eigenanteile, Unterbringung und Verpflegung) zu zahlen.

Um Betroffene und Angehörige finanziell zu entlasten und die stationäre Intensivpflege zu stärken, hat der Gesetzgeber im IPREG festgelegt, dass die Eigenanteile für die stationäre Intensivpflege komplett von der Krankenkasse übernommen werden (entsprechender Beschluss aus dem IPREG).

Grund für die Stärkung der stationären Intensivpflege ist, dass sich der Gesetzgeber wünscht, die Qualität in der stationären Intensivpflege besser kontrollieren/sicherstellen zu können. Zudem wird in der stationären Intensivpflege aufgrund des Personalschlüssels eine geringere Anzahl an Pflegefachkräften benötigt als z.B. in der 1 zu 1-Betreuung. Ein wichtiger Aspekt in Zeiten, in denen Pflegefachkräfte eine knappe Ressource sind.

Schaut man sich die Versorgungsangebote der außerklinischen Intensivpflege an in Deutschland an, so ist die Umsetzung dieser Versorgungsumkehr von ambulant zu stationär weder ad hoc noch in naher Zukunft möglich. Würde der finanzielle Anreiz der stationären Versorgung dazu führen, dass deutlich mehr intensivpflegebedürftige Menschen in einer stationären Einrichtung versorgt werden möchten, so würde es das Angebot aktuell nicht hergeben.

Zwar gibt es deutschlandweit einige stationäre Einrichtungen auch für intensivpflegebedürftige Menschen, jedoch lange nicht so flächendeckend, wie z. B. Intensivpflege-WG’s,  die in den letzten 10 Jahren aufgrund des zuvor geltenden Grundsatzes „ambulant vor stationär“ geradezu überall aus dem Boden gestampft wurden.

Zudem ist die stationäre Intensivpflege auch nicht für jeden intensivpflegebedürftigen Menschen die optimale Versorgung. Die richtige Versorgungsform zu finden, ist eine sehr individuelle Entscheidung,  die neben dem rein finanziellen Aspekt von diversen anderen Faktoren abhängig ist.

Als kleines Hilfsmittel zur Aufklärung über die Versorgungslandschaft der außerklinischen Intensivpflege, Ihre Finanzierung und Vor- und Nachteile jeder Versorgungsform haben wir einen Flyer „Ratgeber- außerklinische Intensivpflege“ erstellt, den Sie kostenlos bei uns bestellen können. (hier)